AGB
1. Geltungsbereich
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
- Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand
- Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
- Vertragsgegenstand ist die Erbringung der vereinbarten Coaching- oder Seminarleistung und nicht das Herbeiführen eines bestimmten Ziels. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Teilnehmers wird nicht in Aussicht gestellt oder garantiert. Coachings und Trainings sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde und ersetzen keine psychotherapeutischen Maßnahmen.
3. Zustandekommen des Vertrages
- Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
- Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
- Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung folgender Stornierungsgebühren gegenstandslos erklärt werden:
- Absage weniger als zwei Wochen vor Seminarbeginn 100 %
- Absage 2-3 Wochen vor Seminarbeginn 75 %
- Absage 4 Wochen vor Seminarbeginn 50 %
- Absage 5-6 Wochen vor Seminarbeginn 25%
- Absage mehr als 6 Wochen vor Seminarbeginn ist ohne Gebühren möglich.
- Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich. Dies gilt ebenfalls wenn ein Unternehmen/eine Firma einen dort beschäftigten Mitarbeiter anmeldet.
- Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Er behält sich auch vor eine Veranstaltung abzusagen, wenn der gesundheitliche Zustand der Trainingspferde oder eine ausreichende Betreuung der Teilnehmer durch Trainer und ggf. Helfer nicht gewährleistet werden kann. Sollte das Seminar im Freien stattfinden, kann bei nicht zumutbaren Wetterbedingungen ein alternativer Veranstaltungsort im Umkreis von 20 Kilometern gewählt, beziehungsweise ein alternativer Terminvorschlag gemacht werden.
- Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
4. Vertragsdauer und Vergütung
- Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
- Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preisstaffelung des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Diese können vorab erfragt werden und sind teilweise abhängig vom gewünschten Umfang des Coachings/Seminars.
- Der Teilnehmer kann per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen. In Ausnahmefällen, kann eine Barzahlung oder EC-Kartenzahlung vor Ort erfolgen. Dies Bedarf einer gesonderten Einzelvereinbarung.
- Die Rechnungsstellung erfolgt frühestens mit verbindlicher Anmeldung, spätestens jedoch sieben Wochen vor Seminarbeginn. Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
- Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
- Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der Ausweisung der Umsatzsteuer gem. § 19 UStG.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
- Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
- Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
- Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt kann der Teilnehmer kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen. Ist dies nicht möglich und kann der Teilnehmer den Nachweis für seinen Ausfall darlegen, stellt der Veranstalter nur 50% der Gebühren in Rechnung.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
- Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer mündlichen Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann.
- In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Dies ist ebenfalls bei einem Verstoß gegen den fairen Umgang mit den Pferden möglich. Die eingesetzten Pferde haben noch nie Schläge oder gegen sie gerichtete Aktionen erlebt. Die Pferde sind respektvoll zu behandeln, sie nicht zu ärgern, zu schlagen oder sonstige, gegen sie gerichtete Aktionen zu unternehmen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
- Der Seminarleiter/Coach/Trainer bei allen Interaktionen mit dem Pferd anwesend. Der Seminarleiter/Coach/Trainer hat das Recht, eine Übung mit dem Pferd jederzeit abzubrechen- dies dient zu Ihrem Schutz und soll Gefahren vorbeugen. Er ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
- Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.
- Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
- Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
- Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
- Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
7. Verschwiegenheitspflicht
- Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren
8. Haftung
- Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
- Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9.Gutscheine
- Der Gutschein kann für alle Coachingleistungen von Eigen-Verständlich eingelöst werden. Der Gutschein und evtl. Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.
- Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Gutscheinwertes. Ein nach Buchung eines Coachings verbleibender Restbetrag, bleibt auf dem Gutschein bestehen und kann für ein weiteres Coaching verwendet werden.
- Der Gutschein ist nicht personengebunden. Es können pro Coaching auch mehrere Gutscheine eingelöst werden.
- Bezüglich der Stornierung eines Termins gelten die unter Punkt 3 aufgeführten Bestimmungen.